EIN TESTAMENT ist ein Dokument, in dem wir über unser Vermögen für den Todesfall verfügen. Mit anderen Worten entscheidet die Person, die das Testament errichtet – der Erblasser – wem und zu welchen Anteilen die ihr gehörenden Sachen und Vermögensrechte zufallen sollen. Die Gesamtheit der Sachen und Vermögensrechte, die der Verstorbene hinterlässt, nennen wir Nachlass. Ein Testament ermöglicht es, das Schicksal des Vermögens nach dem Tod zu regeln, ohne das Eigentum bereits zu Lebzeiten übertragen zu müssen. Einmal getroffene Entscheidungen können jederzeit geändert werden: Das Testament kann vollständig widerrufen oder seine Bestimmungen geändert werden.
ES LOHNT SICH, DARÜBER NACHZUDENKEN – ein Testament kann zu jedem Zeitpunkt im Leben errichtet werden. Eines ist jedoch sicher – man sollte es nicht auf später verschieben. Es ist ratsam, die Vermögensangelegenheiten rechtzeitig zu ordnen. Es könnte sich herausstellen, dass wir in Zukunft nicht mehr in der Lage sind, unseren letzten Willen klar und präzise mitzuteilen.
DER ERBLASSER, also die Person, die das Testament errichtet, kann jede volljährige Person sein, die volle Geschäftsfähigkeit besitzt, z. B. nicht entmündigt wurde.
Drei Möglichkeiten, ein Testament zu errichten
Ein Testament kann handschriftlich verfasst werden (dann wird es als eigenhändiges oder holographisches Testament bezeichnet), versehen mit Datum und Unterschrift. Denken Sie daran, dass eine handschriftliche Unterschrift unter einem am Computer gedruckten Text nicht ausreicht – das gesamte Testament muss in der Handschrift des Erblassers verfasst sein. Niemand kann ein solches Testament für ihn schreiben. Für seine Gültigkeit sind keine Zeugen erforderlich, es sollte jedoch sichergestellt werden, dass es an einem sicheren Ort aufbewahrt wird und die Erben von seiner Existenz wissen.
Ein Testament kann beim Notar errichtet werden. Aus rechtlicher Sicht ist dies eine dem eigenhändigen Testament gleichwertige Form, bietet dem Erblasser jedoch ungleich größere Sicherheit.
Erstens wird der Notar dafür sorgen, dass das Testament den Willen des Erblassers so getreu wie möglich widerspiegelt und keine rechtswidrigen Bestimmungen enthält. Zweitens ist ein notarielles Testament sehr schwer anzufechten, und die Möglichkeiten von Betrug durch übergangene Erben sind ebenfalls erheblich eingeschränkt. Drittens wird das Original sicher in der Kanzlei aufbewahrt, was seine Zerstörung oder seinen Verlust praktisch ausschließt.
Die am seltensten verwendete Form eines ordentlichen Testaments ist das allographische Testament. Es wird vor dem Bürgermeister, Landrat, Woiwodschaftsmarschall, Kreis- oder Gemeindesekretär oder dem Leiter des Standesamtes errichtet. Die Anwesenheit von zwei Zeugen ist ebenfalls erforderlich.
Was enthält ein Testament?
Die wichtigsten Bestimmungen eines Testaments (testamentarische Verfügungen) betreffen die Ernennung von Erben und die Festlegung, in welchen Bruchteilen sie unser Vermögen erben. Die einfachste Verfügung besteht darin, eine Person zu benennen, der wir das gesamte Vermögen übertragen möchten.
Der Erblasser kann die Erben verpflichten, eine bestimmte finanzielle Leistung zu erbringen – dies ist ein sogenanntes testamentarisches Vermächtnis. Nach Eröffnung des Testaments kann der Vermächtnisnehmer von den Erben die Erfüllung dieser Leistung verlangen.
Zusätzliche wichtige Informationen
Der Erblasser hat völlige Freiheit, seinen Willen zu äußern. Er kann daher jederzeit alle oder einzelne Bestimmungen des Testaments ändern. Er kann das Testament auch vollständig widerrufen.
Es besteht keine Pflicht, über sein Vermögen testamentarisch zu verfügen. Wenn wir kein Testament errichten, unterliegt unser Vermögen der gesetzlichen Erbfolge.
Personen, die ihre Testamente absichern möchten, können dies über das Testamentsregister tun. Das Register ermöglicht es, die Existenz eines Dokuments zu bestätigen und erleichtert den Zugang. Die Eintragung ist freiwillig und kostenlos.
Was kostet ein Testament beim Notar?
Je nachdem, ob das Testament verschiedene Arten von Sonderbestimmungen enthält, kostet die Errichtung beim Notar zwischen 50 und 150 PLN netto. Hinzu kommt ein geringer Betrag – in der Regel einige Zloty – für jeden Satz beglaubigter Ausfertigungen.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Um einen Termin zu vereinbaren, genügt ein Anruf unter +48 531 772 110, eine E-Mail an kancelaria@notariuszsiechnice.pl oder ein persönlicher Besuch in der Kanzlei.